
1987 Erstes Juristisches Staatsexamen, 1990 Promotion in Kiel zum Thema „Absprachen im Strafprozeß“, 1992 Zweites Juristisches Staatsexamen und Volljurist in der Rechtsabteilung eines norddeutschen Großunternehmers, 1994 Assistent an der Universität Kiel, 1999 Habilitation zum Thema „Willensmängel bei der Einwilligung im Strafrecht“, seit Herbst 2000 Inhaber des Lehrstuhls Strafrecht, Wirtschaftsstrafrecht und Strafprozessrecht an der Bucerius Law School
Im Bereich des Wirtschaftsstrafrechts beschäftigt sich Prof. Rönnau in Monographien, Kommentierungen, wissenschaftlichen Aufsätzen und Vorträgen mit dem Untreue- und Betrugstatbestand, dem GmbH Strafrecht, der (Wirtschafts-)Korruption und der Vermögensabschöpfung ebenso wie mit dem Insolvenzstrafrecht oder Straftaten bzw. Ordnungswidrigkeiten aus dem UmwG (=Umwandlungsgesetz) oder dem WpÜG (=Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetz). Seit vielen Jahren ist Prof. Rönnau in diesem Bereich auch gutachterlich sowie in Fortbildungsveranstaltungen tätig. Er berät Unternehmen in Compliance-Fragen.
Prof. Rönnau ist Mitherausgeber des umfangreichsten deutschen Strafrechtskommentars (Rissing-von Saan/Rönnau/Schluckebier/Radtke, Leipziger Kommentar, 19 Bände, 13. Aufl. [ab 2017]), des Handbuchs Wirtschaftsstrafrechts (Achenbach/Ransiek/Rönnau), 4. Aufl. 2015) und der Ausbildungszeitschrift Juristische Schulung (Huber, Lorenz, Rönnau, Voßkuhle) sowie der Neuen Zeitschrift für Wirtschafts-, Steuer- und Unternehmensstrafrecht (Beckemper/Böhm usw.); zudem diverse Aufsätze, Kommentierungen, Lehrbücher usw.