Rott, Eberhard

Eberhard Rott
Fachanwalt für Erbrecht, Fachanwalt für Steuerrecht, Vorsitzender der Arbeitsgemeinschaft Testamentsvollstreckung und Vermögenssorge (AGT) e.V. in Bonn HÜMMERICH legal Rechtsanwälte in Partnerschaft
Fachgebiet
Erbrecht
Testamentsvollstreckung
Vita

Nach seinem Studium in Bonn wurde Eberhard Rott 1985 als Rechtsanwalt zugelassen. Er ist Fachanwalt für Steuerrecht und für Erbrecht sowie Testamentsvollstrecker (AGT e.V.). Rechtsanwalt Rott vertritt seine Mandanten vor den Finanzgerichten, dem Bundesfinanzhof, den Landgerichten und den Oberlandesgerichten.

Eberhard Rott hat die Arbeitsgemeinschaft der Testamentsvollstreckung und Vermögenssorge (AGT) mitbegründet und ist seit dem Jahr 2001 deren Vorsitzender. Er gehört dem Bundesverband mittelständische Wirtschaft, der Arbeitsgemeinschaft Steuerrecht und der Arbeitsgemeinschaft Erbrecht im Deutschen Anwaltverein sowie dem Institut für Erbrecht an. 

Schwerpunkte

Den Schwerpunkt seiner anwaltlichen Tätigkeit bildet die Beratung von Privatpersonen und Unternehmen im Wirtschafts-, Erbschafts- und Steuerrecht, die Übernahme von Testamentsvollstreckungen, die Führung von Haftungsprozessen gegen Testamentsvollstrecker sowie deren Abwehr. Eberhard Rott ist Ansprechpartner auf den Gebieten der Vertragsgestaltung, der Erb- und Unternehmensnachfolge, des Bankenrechts, des Steuer- und Steuerstrafrechts und ausgewählter Bereiche des Insolvenz- und Wirtschaftsstrafrechts. Als Koordinator eines Beraterteams stellt sich Rechtsanwalt Rott zur Verfügung, wenn es darum geht, komplexe Aufgabenstellungen zu lösen. Besonders im Bereich des Estate Planning kann er auf ein breites Netzwerk von Fachleuten aus den verschiedensten Professionen zurückgreifen. Die Wirtschaftswoche (Heft 51/2009, Seite 94) zählt ihn zu den 25 besten Erbrechtsanwälten Deutschlands. Im Verzeichnis Kanzleien in Deutschland – Eine Auswahl deutscher Wirtschaftsanwälte (Nomos-Verlag, 14. Auflage 2013 Seite 547) wird er als einer der führenden Erbrechtsspezialisten hierzulande bezeichnet.

Begleitend zu seiner anwaltlichen Tätigkeit leitete Eberhard Rott über Jahre hinweg verschiedene Kurse zur Vorbereitung von Studenten und Referendaren auf die Staatsexamina im Rahmen eines überregionalen Repetitoriums. Zudem war er als Leiter von Ausbildungsarbeitsgemeinschaften für Referendare beim Oberlandesgericht Köln tätig.

Publikationen
  • Rott, Eberhard, Damit die Erbschaft nicht zum Risiko wird - Testamentsvollstreckung und andere Vorkehrungen bei letztwilligen Zuwendungen an Stiftungen, Stiftung und Sponsoring 2014, S. 22-23
  • Rott, Eberhard (gemeinsam mit Schiffer, Jan und Pruns, Matthias), Die Vergütung des Testamentsvollstreckers, ZErb-Verlag, 1. Aufl. 2014
  • Rott, Eberhard, Aktuelles zur Testamentsvollstreckung – Die Entwicklung im Jahr 2012, Tagungsband 6. Deutscher Testamentsvollstreckertag 2011, AGT-Schriftenreihe 2013, Herausgeber Matthias Pruns, S. 207 – 220
  • Rott, Testamentsvollstreckung – Kommentierung zu §§ 2197 – 2220 BGB sowie §§ 2222 – 2228 BGB, in Frieser, Fachanwaltskommentar Erbrecht, 4. Auflage 2013
  • Rott, Eberhard, Unternehmensnachfolge, in Frieser, Formularbuch des Fachanwaltes Erbrecht, 2. Auflage 2013
  • Rott/Kornau/Zimmermann, Testamentsvollstreckung, 2. Auflage 2012, Gabler Fachverlag, Wiesbaden 2012
  • Rott, Eberhard, Was erwartet die Erbrechtspraxis von der Erbrechtswissenschaft? Jahrbuch für Erbrecht und Schenkungsrecht, Bd 1 2011, 119-124
  • Rott, Die steuerlichen Pflichten des Testamentsvollstreckers (Teil 1), AZO-Erbrecht 06/2010
  • Rott, Erbrechtsreform 2008 - Neuerungen im Pflichtteils- und Pflichtteilsergänzungsrecht, Stiftung & Sponsoring, 2008, 24 - 25